PLANUNG JETZT STOPPEN – ES IST NICHT ZU SPÄT!

  • Der Fern- und Regionalbahnhof Altona soll ins Abseits verlegt werden.

-> Fern- und Regionalbahnhöfe gehören in ein urbanes, zentrales Umfeld, so wie der jetzige Bahnhof Altona.

  • Der geplante Bahnhof soll zwischen Friedhof und Gewerbebetrieben liegen.

-> Der aktuelle Bahnhof liegt im Herzen von Altona und garantiert kurze Wege zu Zielen aller Art (Ärzte, Berufsschule, Geschäfte, Restaurants, Theater, Museum, etc.).

  • Die geplante Bahnhofsverlegung schafft keinen extra Wohnungsbau und verzögert zusätzlich den Bau der geplanten Wohnungen (2. Bauphase Mitte Altona) um Jahre.

-> Beim Erhalt des aktuellen Bahnhofs ist ein unverzüglicher Wohnungsbau möglich.

  • Der geplante Fernbahnhof wird nur bedingt barrierefrei sein (Bahnsteigzugang nur mit Aufzug).

-> Fern- und Regionalbahnhöfe sollten auch für Alte, Junge und Behinderte ebenerdig erreichbar sein, so wie der jetzige Bahnhof Altona, der einzige wirklich barrierefreie Fernbahnhof in Hamburg.

  • Auf die vielen Pendler von/nach Hamburgs Westen oder zu Airbus/nach Finkenwerder kommen längere Fahrzeiten und ein extra Umstieg zu.

-> Beim Erhalt am heutigen Standort bleiben die Fahrzeiten gleich und ohne zusätzlichen Umstieg.

  • Der geplante Bahnhof Diebsteich wäre nur sehr schlecht zu erreichen und wäre vom Busbahnhof Altona abgeschnitten.

-> Ein Fernbahn-/Regionalbahnhof sollte mit S-Bahn, Bus, Rad, zu Fuß und mit dem Auto gut zu erreichen sein, so wie der jetzige Bahnhof Altona.

  • Der geplante Bahnhof würde nur 6 Fern- Regionalbahngleise

-> Der jetzige Bahnhof besitzt mit 8 Gleisen die Möglichkeit Anschlüsse abzuwarten und Verspätungen auszugleichen.

  • Die Kosten der Bahnhofsverlegung sind bisher nicht offengelegt

-> Eine Sanierung des jetzigen Bahnhofs mit Verlegung der Fern- und Regionalbahngleise nach Westen neben die S-Bahn-Gleise würde vergleichsweise geringe Kosten verursachen.

Was können Sie tun?

Die Planungsunterlagen liegen bis 13.4.2016 im Technischen Rathaus, Jessenstr.1 zu Einsicht aus. Jeder Bürger, dessen Belange durch die Verlagerung berührt werden, kann Stellung nehmen.

Bringen Sie Ihre Einwände zu Papier und schicken Sie diese bis zum 27.04.2016 formlos postalisch an: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation; Rechtsamt ; Alter Steinweg 4; 20459 Hamburg.

Hier eine MUSTERVORLAGE als PDF-Datei. Bitte ausdrucken und verbreiten

V.i.S.d.P. Jung, Grabbestr.6, 22765 HH

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