Transparenzportal der Stadt Hamburg – die lange Geschichte zum Deal am Diebsteich!!
27.07.2020
Der Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor (ProHA Altona) zum Bau der Bahnhofsgebäude am Diebsteich ist jetzt endlich in einer Fassung mit wenigen Schwärzungen im Transparenzportal der Stadt veröffentlicht worden. Unter folgendem Link findet sich die neue Fassung mit Veröffentlichungsdatum 22.7.2020 und darunter zum Vergleichen auch die ursprüngliche, stark geschwärzte erste öffentliche Fassung vom Dezember 2017:
Für die zahlreichen Schwärzungen in der ursprünglichen Fassung war die Stadt vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mehrfach kritisiert worden, zuletzt im Dezember 2019 in dessen Jahresbericht (siehe ab S. 35):
Die Veröffentlichung der weitgehend entschwärzten Fassung erfolgte jetzt auf Grundlage eines Vergleichs, den Prellbock-Mitglied Peter Schönberger vor dem Verwaltungsgericht erstritten hat.
Viele Mühen, viele Kosten und einer fast 4 stündigen Gerichtsverhandlung am 24.April 2019.*
Von Prellbock e.V. ein großes Danke!Wichtigste Einschränkung bleibt, dass nur ein Teil der Anlagen zum Vertrag veröffentlicht wurde. Diejenigen Anlagen, die sich auf von der Deutschen Bahn mit Dritten zu schließende Verträge beziehen, bleiben geschwärzt. Ohne dieses Zugeständnis wäre der Vergleich angesichts der halsstarrigen Haltung der Bahn wohl nicht zustande gekommen. Geschwärzt bleiben auch etliche der im Vertrag vereinbarten Fristen, aber dies lässt sich verschmerzen, weil diese Fristen aufgrund des zwischenzeitlichen Baustopps sowieso großteils hinfällig sind. Außerdem sind die von der ProHa Altona vorgesehenen Fristen auf den Seiten 124/125 zu sehen.
Wie dem entschwärzten Vertrag zu entnehmen ist, beträgt der Preis, den die ProHA Altona für die Grundstücke zahlt, 10,15 Millionen € (siehe § 3.2 des Vertrages). Als „Aufwandsbeteiligung“ hat die ProHA Altona zusätzlich noch 75 000 € zu zahlen. Der Kaufpreis für das Grundstück ist „vorläufig“, und die ProHa Altona hat Anspruch darauf, dass die Stadt die Kosten für die Entsorgung von verunreinigtem Bodenmaterial übernimmt, und zwar in einer Höhe von bis zu 20 % des vorläufigen Kaufpreises (siehe §12), also ein Kostenrisiko von mehr als 2 Millionen € für die Stadt.
Stadt zahlt „Miete“ von 2,618 Millionen Euro vorweg!
Für die Fahrradstation wird die Stadt nach Fertigstellung eine „Miete“ von 2,618 Millionen € für 30 Jahre auf einen Schlag im Voraus zahlen (siehe Anlage Fahrradstation-Mietvertrag, Seite 203).Anmerkung von Prellbock-Altona:
Viele Mühen, viele Kosten und einer fast 4 stündigen Gerichtsverhandlung am 24.April 2019.*
Von Prellbock e.V. ein großes Danke!Wichtigste Einschränkung bleibt, dass nur ein Teil der Anlagen zum Vertrag veröffentlicht wurde. Diejenigen Anlagen, die sich auf von der Deutschen Bahn mit Dritten zu schließende Verträge beziehen, bleiben geschwärzt. Ohne dieses Zugeständnis wäre der Vergleich angesichts der halsstarrigen Haltung der Bahn wohl nicht zustande gekommen. Geschwärzt bleiben auch etliche der im Vertrag vereinbarten Fristen, aber dies lässt sich verschmerzen, weil diese Fristen aufgrund des zwischenzeitlichen Baustopps sowieso großteils hinfällig sind. Außerdem sind die von der ProHa Altona vorgesehenen Fristen auf den Seiten 124/125 zu sehen.
Wie dem entschwärzten Vertrag zu entnehmen ist, beträgt der Preis, den die ProHA Altona für die Grundstücke zahlt, 10,15 Millionen € (siehe § 3.2 des Vertrages). Als „Aufwandsbeteiligung“ hat die ProHA Altona zusätzlich noch 75 000 € zu zahlen. Der Kaufpreis für das Grundstück ist „vorläufig“, und die ProHa Altona hat Anspruch darauf, dass die Stadt die Kosten für die Entsorgung von verunreinigtem Bodenmaterial übernimmt, und zwar in einer Höhe von bis zu 20 % des vorläufigen Kaufpreises (siehe §12), also ein Kostenrisiko von mehr als 2 Millionen € für die Stadt.
Stadt zahlt „Miete“ von 2,618 Millionen Euro vorweg!
Für die Fahrradstation wird die Stadt nach Fertigstellung eine „Miete“ von 2,618 Millionen € für 30 Jahre auf einen Schlag im Voraus zahlen (siehe Anlage Fahrradstation-Mietvertrag, Seite 203).Anmerkung von Prellbock-Altona:
Interessant wird jetzt sein, ob diese beiden Diebsteich-Türme überhaupt noch gebaut werden.
Büroflächennachfrage und Hotelkapazitäten werden jetzt mit Corona ganz anders betrachtet:
„Nach Corona ist sowieso Schluss mit weiterem Büroraumbedarf ??!!??“
Das heißt, die Immobilien“macher“ werden sogar Mühe haben, Bestandsflächen zu vermieten.
In Frankfurt ist die Neuvermietung auf die Hälfte abgesackt und die Mietpreise um 15 bis 30 Prozent gesunken.
Da ist doch keiner so bekloppt und baut jetzt neue Bürotürme.
DB Station und Service als größter Immobilienvermarkter in Deutschland hat derzeit nur etwa 40 Prozent der normalen Mieteinnahmen und es ist keine Besserung in Sicht.“
Und hinter den beiden geplanten Türmen am Diebsteich( Hotelturm und Büroturm) steht als Geldgeber die Hamburger Sparkasse, die seit 2019 schon einen umfassenden Sparkurs betreibt. Corona hat die Lage der bundesweiten Sparkassen nicht besser gemacht.
Büroflächennachfrage und Hotelkapazitäten werden jetzt mit Corona ganz anders betrachtet:
„Nach Corona ist sowieso Schluss mit weiterem Büroraumbedarf ??!!??“
Das heißt, die Immobilien“macher“ werden sogar Mühe haben, Bestandsflächen zu vermieten.
In Frankfurt ist die Neuvermietung auf die Hälfte abgesackt und die Mietpreise um 15 bis 30 Prozent gesunken.
Da ist doch keiner so bekloppt und baut jetzt neue Bürotürme.
DB Station und Service als größter Immobilienvermarkter in Deutschland hat derzeit nur etwa 40 Prozent der normalen Mieteinnahmen und es ist keine Besserung in Sicht.“
Und hinter den beiden geplanten Türmen am Diebsteich( Hotelturm und Büroturm) steht als Geldgeber die Hamburger Sparkasse, die seit 2019 schon einen umfassenden Sparkurs betreibt. Corona hat die Lage der bundesweiten Sparkassen nicht besser gemacht.
* Die lange Odyssee
Transparenzportal der Stadt Hamburg
15.12.2017 | Veröffentlichung des „Grundstückskaufvertrages“ im Transparenzportal mit zahlreichen Schwärzungen |
17.01.2018 | Meine Beschwerde beim LIG wegen der umfangreichen Schwärzungen |
31.01.2018 | Abschlägiger Bescheid des LIG zu meiner Beschwerde |
11.04.2018 | Kritik des von mir angerufenen Datenschutzbeauftragten an den umfangreichen Schwärzungen |
17.04.2018 | Mein Widerspruch gegen den Bescheid des LIG |
27.08.2018 | Widerspruchsbescheid des LIG |
28.09.2018 | Einreichung Klageschrift beim Verwaltungsgericht |
24.04.2019 | Mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht |
05.02.2020 | Vorschlag des Verwaltungsgerichts für einen Beilegung des Rechtsstreits |
30.04.2020 | Mitteilung des Verwaltungsgerichts, dass das Verfahren durch Vergleich beendet ist, nachdem alle Beteiligten (FHH, Bahn und Kläger) zugestimmt haben |
22.07.2020 | Veröffentlichung der „entschwärzten“ Fassung im Transparenzportal |
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