Pressemitteilung 23. Februar 2018
Bahnhofsprojekt Altona vor Gericht
BI Prellbock:
Zulassungsentscheidung des Eisenbahnbundesamtes fehlerhaft
Über die umstrittene Verlegung des Bahnhofes Altona nach Diebsteich muss nun das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entscheiden. Dort hat u.a. der Sprecher der Bürgerinitiative Prellbock, Michael Jung, über den auf Fachplanungsrecht spezialisierten Fachanwalt Rüdiger Nebelsieck aus der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes erhoben und zusätzlich beantragt, die Bauarbeiten bis zur Entscheidung über seine Klage zu stoppen.
Gegenstand der Klage sind neben dem Fehlen der gebotenen förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung vor allem deutliche Defizite in der Bedarfsbegründung, der Alternativenprüfung sowie eine fehlerhafte Abwägung der Nachteile, die für tausende von Nutzern des bisherigen Bahnhofes Altona durch die Verlegung entstehen würden.
„Bei einer ernsthaften Prüfung wird sich zeigen, dass das Projekt in seiner genehmigten Form für die Nutzerin und Nutzer der Bahn mehr Nach- als Vorteile bringen würde“, erwartet der Sprecher von Prellbock. Eine solch falsche Weichenstellung müsse verhindert werden, so Jung weiter, „sonst wird der dringend nötige Ausbau von klimafreundlichem öffentlichen Verkehr im Raum Hamburg gravierend beeinträchtigt.“
Die von der Bahn vorgelegte Alternativenprüfung erscheint aus Klägersicht nicht nachvollziehbar. Die Klage rügt ferner eine fehlerhafte Ausklammerung der Umweltauswirkungen des dann nötigen Rückbaus vorhandener Anlagen sowie einen defizitären Schallschutz für die vom geplanten neuen Standort betroffenen Anwohner.
Hinweise für die Redaktionen
Für weitere Informationen und Fragen steht Michael Jung, Tel. 0170 4708026, zur Verfügung. Informationen über die Arbeit der Bürgerinitiative hier: http://prellbock-altona.de/
Hier können sie die Presseerklärung herunterladen:http://prellbock-altona.de/wp-content/uploads/2018/02/Pressemitteilung_Prellbock_23022018_13.30.pdf
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