siehe auch unsere aktuelle Pressemitteilung vom 05.11.2025 Nr. 34
siehe auch die Pressemitteilung vom 09.01.2023
06.11.2025 ab 10 Uhr
Hamburger Oberverwaltungsgericht
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
U-Bahnstation U1 -Lohmühlenstraße
Verhandlung
Prellbock Altona e.V. ./. EBA – DB InfraGO
Neubau der Autoreisezuganlage (ARZ) in Stellingen
Zur Einordnung der Klage
- Die Verlegung der ARZ ist ein Folgeprojekt der geplanten Bahnhofsverlegung von Altona nach Diebsteich. Der Neubau der ARZ wurde erforderlich, weil das OVG Hamburg wegen der ersatzlosen Aufgabe der ARZ in Altona – obwohl diese von (nicht DB-) Betreibern genutzt wird – den Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 27.12.2017 für die Bahnhofsverlegung am 22.8.2018 für fehlerbehaftet, daher für nicht vollziehbar erklärt und einen unbefristeten Baustopp verhängt hatte. Somit hatte der Eilantrag der Kläger VCD-Nord und der Einzelperson Michael Jung (weil Prellbock damals noch nicht klageberechtigt war) Erfolg.
- Durch einen windigen Vergleich zwischen der Hamburger Politik, der DB Netz AG (Vorläufergesellschaft der DB InfraGO) und dem VCD-Nord am 20.4.2020 wurde die Klage zurückgezogen und damit der Baustopp aufgehoben. Die DB begann danach mit den Planungen für eine neue ARZ. Diese wurde – coronabedingt verzögert – mit PFB vom 9.8.2022 vom Eisenbahn-Bundesamt EBA am Standort Stellingen genehmigt. Dagegen erhob Prellbock Altona e.V. – als seit dem 1.4.2022 vom Umweltbundesamt (UBA) anerkannter Umweltverband – am 26.10.2022 Klage. Prellbock hatte mit einer Verhandlung der Klage im Laufe des Frühsommers 2023 gerechnet.
- Die Hauptverhandlung der Klage wurde vom OVG erstaunlicherweise erst jetzt, also mehr als drei Jahre nach Klageeinreichung, anberaumt. Da sich das Diebsteich-Projekt ebenfalls laufend verzögerte, wurden seitens der DB am Standort der ARZ bislang – abgesehen von sog. bauvorbereitenden Maßnahmen, die aber kaum sichtbar sind – noch keine Bauarbeiten begonnen. Zusammen mit der Ankündigung, dass die Fertigstellung des Diebsteich-Projektes sich bis Ende 2029 verzögern wird, wurde auch mitgeteilt, dass die Fertigstellung der ARZ auch erst zum gleichen Zeitpunkt erfolgen soll.
- Die Hauptkritikpunkte der Klage beziehen sich auf die Lage des ARZ-Neubaus in einem Wasserschutzgebiet, den unzureichenden Brandschutz, die Frage des Lärmschutzes sowie der höchst problematischen Anbindung an das Straßennetz. Die Elbgaustraße, über die die ARZ angefahren werden soll, ist derzeit schon ohnehin ein Nadelöhr für Busse, Fußgänger und Radfahrer, besonders zur Rushhour. Die Hauptverkehrsbelastung durch die ARZ tritt aber genau zu dieser Zeit auf, da die meisten Autoreisezüge morgens zwischen 7.00 und 9.00 Uhr ankommen und abends zwischen 18.00 und 22.00 Uhr abfahren, mit Verladebeginn jeweils eine Stunde vorher. Außerdem ist die Verschwendung von Ressourcen und der CO2-Ausstoß durch die Bauphase generell, aber ganz besonders im Hinblick auf den Hamburger Klimaentscheid, überhaupt nicht mehr zu vertreten.
- Angesichts der nach wie vor klammen Finanzlage könnte die DB die zuletzt genannten Investitionskosten für den ARZ-Neubau in Höhe von 300 Mio. Euro sinnvoller für folgende, aus Sicht der Anwohner in Nähe der Bahnanlagen sinnvollere, Projekte verwenden:
– Lärmtechnische Sanierung der bestehenden Bahnanlagen in Stellingen, wo
die Züge in weniger als 30 Metern Abstand mit 130km/h an dichter
Wohnbebauung vorbeibrettern,
– Verlegung der sog. Quietschkurve weiter nach Westen auf einen Bahndamm,
der gleichzeitig Lärmschutzwände auf der Seite zur neuen Mitte Altona hin
erhält,
– Errichtung von Lärmschutzwänden an der Kurve Rainweg,
– Lärmtechnische Sanierung der S-Bahnanlagen in Altona.
- Leider sind Kosten und Finanzierung eines Projektes regelmäßig nicht Gegenstand der Planfeststellung. Dies eröffnet weiten Spielraum für Kostensteigerungen, letztendlich immer zu Lasten des Steuerzahlers, und trägt auch zu dem insgesamt intransparenten Finanzgebaren der DB bei Großprojekten bei.
- Das Projekt ARZ – als Folgeprojekt des Diebsteich-Projektes – verdeutlicht die ganze Unsinnigkeit der Bahnhofsverlegung. Hier wäre Raum gegeben, die Investitionspolitik der DB-InfraGO AG auf ihre Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen, zumal diese ganzen Projekte zu einem weit überwiegenden Teil aus Steuergeldern finanziert werden. Auf den Widerspruch zwischen vermurkster Planung und daraus folgender ineffizienter Verwendung öffentlicher Mittel (siehe Punkt 5.) muss immer wieder hingewiesen werden, allerdings konnte das aus formalen Gründen leider nicht Gegenstand der Klage sein.
- Daher gehört hier weniger die Genehmigungsbehörde auf die Anklagebank, sondern die Politik im Bund, wie aber auch in Hamburg, die nie ihrer Verantwortung für die effiziente Verwendung von Steuergeldern und für eine bürger-, klima- und stadtverträglichen Planung öffentlicher Verkehrsinfrastruktur gerecht geworden sind.
Hamburg im November 2025
Prellbock Altona e.V.

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