25.06.2024 Pressemitteilung für Bürgerbahn Bundesrechnungshof bestätigt vollumfänglich die Kritik von Bürgerbahn an der DB InfraGO AG

 

 

25.06.2024 Pressemitteilung für Bürgerbahn

Bundesrechnungshof bestätigt vollumfänglich die Kritik von Bürgerbahn an der DB InfraGO AG

In zwei Berichten (gemäß §88 Abs.2 BHO) vom 09.10.2023 und 26.03.2024 kommt der Bundesrechnungshof (BRH) zur vernichtenden Feststellung:

„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass dem Bund bislang noch keine grundlegende Neuausrichtung für eine zügige Verbesserung der Schieneninfrastruktur gelungen ist. Wesentliche Festlegungen sind weder getroffen noch umgesetzt. […] Ein bloßes Ausweiten der Bundesfinanzierung und der formale Start der DB InfraGO zum Januar 2024 lösen die aktuellen Probleme der Schiene nach den bisherigen Erfahrungen nicht. Es wäre vordringlich gewesen, zunächst die Ursachen der Infrastrukturprobleme zu analysieren und die seit Jahren bestehenden Defizite bei der Steuerung und Kontrolle durch den Bund konsequent auszuräumen.“ (BRH 26.4.24 S.6). Der BRH hat darauf „hingewiesen, dass das Vorhaben in der beabsichtigten Form den Interessen des Bundes zuwiderläuft“. (S. 7)

 

Schwerpunkte der Kritik des BRH an der InfraGO sind:

  • DB Energie als weiteres Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) im DB-Konzern ist nicht Bestandteil der InfraGO. Gleiches gilt für die DB-Sicherheit GmbH sowie die DB Kommunikationstechnik GmbH.
  • Fortbestehen der Beherrschungsverträge durch die DB AG: „Die DB AG ist aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages berechtigt, dem Vorstand der InfraGO AG Weisungen zu erteilen. Hingegen darf der Bund als Alleineigentümer dem Vorstand der DB AG keine Weisungen erteilen.“ (S. 11)
  • Unzureichende Definition, was Gemeinwohlorientierung heißen soll. „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat noch nicht festgelegt, wie die Gemeinwohlorientierung in der Praxis umgesetzt, sichergestellt und gemessen wird.“ (S.12)
  • Fehlen einer klaren Eigentümerstrategie, was der Bund mit der DB AG als Alleineigentümer erreichen will: „Insbesondere liegt es nicht im Interesse des Bundes, dass das EIU (=die InfraGO AG) bei ihrer Gründung Teil des integrierten DB-Konzerns geblieben ist und in keine übergreifende Eigentümerstrategie und kein tragfähiges Steuerungskonzept des Bundes eingebettet ist“. (S.13) „Tiefgreifende strukturelle Änderungen innerhalb des DB-Konzerns beabsichtigt des BMDV nicht“ (BRH 9.10.2023 S. 13). So „überlässt die Bund die Steuerung der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur weiterhin der DB AG, die in erster Linie ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt. […] Das bisherige Einräumen zunehmender Freiheiten und abnehmender Kontrollen durch den Bund hat sich nicht bewährt. Es hat zu dem mangelhaften Zustand der Eisenbahninfrastruktur beigetragen“ (ebenda S. 14)
  • Massive Geldforderungen der DB AG an den Bund, ohne dass deren Notwendigkeiten substantiiert nachgewiesen werden.
    „Die mit der Bahnreform 1994 angestrebte Entlastung des Bundeshaushaltes gelang nicht“ (BRH 9.10.2023 S. 11)
  • Die zunehmende Ausweitung der Verschuldung der DB AG, die einschließlich der Hybrid-Anleihen (Ende 2023) bei mehr als 32 Mrd. Euro liegt.
  • Die Schwierigkeit, ausgezahlte Bundesmittel bei Fehlverwendung zurückzufordern. Dies war früher einfach möglich, wurde jetzt aber auf grob fahrlässige und vorsätzliche Fehlverwendung beschränkt, die sich aber nur schwer nachweisen lässt. Lakonisch kommentiert der BRH: „Es fehlt somit ein wirksamer Anreiz, Bundesmittel wirtschaftlich einzusetzen“ (Ebenda S. 18). Dies ist sicher auch eine Erklärung für die regelmäßig völlig aus dem Ruder laufenden Kosten von Bahninfrastrukturprojekten.
  • Die von der DB als Allheilmittel gepriesene „Generalsanierung“: „Der BRH hat Zweifel, dass die sehr weitgefasste Definition der präventiven Instandhaltung zu wirtschaftlichen Ergebnissen führt“. (ebenda S. 16)

Angesichts dieser massiven Kritik fordert Bürgerbahn:

  1. Integration der nicht von der InfraGO umfassten Eisenbahninfrastrukturunternehmen in diese Gesellschaft.
  2. Überführung der InfraGO in eine Anstalt öffentlichen Rechts
  3. Entlassung des gesamten Top-Managements der DB AG und der InfraGO. Neubesetzung mit erfahrenen Eisenbahnern
  4. Stopp aller umstrittenen Bahngroßprojekte (>100 Mio. Euro) wie Stuttgart 21, 2. S-Bahn-Stammstrecke München. Fernbahntunnel Frankfurt, Hochgeschwindigkeits-Neubaustrecken, Bahnhofsverlegung Altona usw. und deren wirtschaftliche Neubewertung

Dazu Prof. Heiner Monheim, Sprecher von Bürgerbahn:
„Es ist schon erstaunlich, mit welcher Chuzpe die DB AG und das BMDV angesichts der massiven und  grundsätzlichen Kritik des BRH das Projekt InfraGo durchgezogen haben. Ein halbes Jahr nach dem Start bestätigt dies die Kritik von Bürgerbahn an der InfraGO als „alter Wein in neuen Schläuchen“. Angesichts der fehlenden Bundesmittel, der zunehmenden finanziellen Schieflage der DB AG und den Herausforderungen des Klimawandels ist eine vollständige Neubewertung der Bahnpolitik in Deutschland erforderlich, unter Einbeziehung der Umweltverbände und Initiativen.“

25.06.2024
Bürgerbahn-Denkfabrik für eine starke Schiene
https://buergerbahn-denkfabrik.org/
Hamburg – Frankfurt-Malente-München-Köln
Prof. Dr. Heiner Monheim

Haus 4 Alte Meierei
23717 Kasseedorf OT Stendorf Mobil: +49-170-8048154
Festnetz; +49-4528-9344929
Mail:
heinermonheim@yahoo.de
Web:
http://www.heinermonheim.de 

 

 

 

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